Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich der bereits in Rechtskraft erwachsenen Abweisung von 1.870,19 EUR sA zu lauten hat: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 24.118,71 EUR samt 4…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwaltete das Haus der klagenden Eigentümergemeinschaft bis Ende 2008. Die Klägerin brachte vor, die Beklagte habe es verabsäumt, dafür zu sorgen, dass im Jahr 2008 aufgelaufene Zahlungsrückstände zweier Miteigentümer rechtzeitig eingeklagt und für diese Forderunge…
Rechtliche Beurteilung 1.1. Ein Verstoß gegen das Verschlechterungs-verbot in zweiter Instanz, der als Nichtigkeit geltend zu machen ist, kann sich nur aus dem Vergleich der Sprüche des Erst und des Berufungsurteils in Verbindung mit den Berufungsanträgen ergeben ( Zechner in Fasching/Konecny 2 § 504 ZPO Rz 18). 1.2. Sow…