Spruch Das angefochtene Urteil wird, soweit es die Abweisung des Teilbegehens, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei 18.168,21 EUR samt 4 % Zinsen seit 15. 6. 2015 zu zahlen, bestätigt, samt dem ihm vorangegangenen Berufungsverfahren als nichtig aufgehoben. Die Be…
Text Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner Klage, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 31.555,32 EUR zu verurteilen sowie den Erstbeklagten zur Zahlung weiterer 27.473,28 EUR, dies jeweils samt 4 % Zinsen seit 15. 6. 2015. Die Klage wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 30. 8. 2018, da…
Rechtliche Beurteilung 1. Die außerordentliche Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil hinsichtlich des vor dem Obersten Gerichtshof noch strittigen Betrags von 18.168,21 EUR samt 4 % Zinsen seit 15. 6. 2015 eine Nichtigkeit der angefochtenen Entsch…