Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Verpflichtete ist Eigentümer von jeweils mit Wohnungseigentum verbundenen 1400/157220 Anteilen B-LNr 58 (Wohnung) und 110/157220 Anteilen B-LNr 91 (Garage) an einer Liegenschaft. Auf Grund eines Erbübereinkommens ist unter C-LNr 155 im Grundbuch ein nicht eingeschränktes, ausdrücklic…
Rechtliche Beurteilung Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auf die mit dem der Entscheidung zweiter Instanz nachfolgenden Einstellungsantrag des Verpflichteten vorgelegte Erklärung der Wohnungsberechtigten nicht Rücksicht genommen werden kann, weil die Sach- und Rechtslage bei Erlassung der erstinstanzlichen Entscheidun…