Spruch Aus Anlass der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen und das vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben und die Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 3.861,81 (darin EUR 546,30 an USt und EUR 584 Barauslagen) bestimmten Kos…
Text Begründung: Im Vorprozess begehrte der Wiederaufnahmsbeklagte als damaliger Kläger, die Wiederaufnahmsklägerin und damalige Beklagte schuldig zu erkennen, die Benützung bestimmter im Eigentum des Wiederaufnahmsbeklagten stehender Grundstücke, insbesondere durch Begehen und Befahren, zu unterlassen, …
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 534 Abs 1 und Abs 2 Z 4 ZPO ist die Wiederaufnahmsklage binnen der Notfrist von vier Wochen zu erheben, die von jenem Tage an zu berechnen ist, an welchem die Partei imstande war, die ihr bekannt gewordenen Tatsachen und Beweismittel bei Gericht vorzubringen. Diese Bestimmung wird allerdings…