Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird in seinem Ausspruch über das Feststellungsbegehren (Punkt 3) dahin abgeändert, daß die Entscheidung diesbezüglich zu lauten hat: "Den beklagten Parteien gegenüber wird festgestellt, daß sie der klagenden Partei zur ungeteilten H…
Text Begründung: Der am 18. Juni 1957 geborene, unverheiratete Kläger ging am 5. Dezember 1981 gegen 22,30 Uhr nach dem Besuch eines Kaffeehauses, wo er drei große Normalbier getrunken hatte, auf dem (in seiner Gehrichtung gesehen) linken Gehsteig der Metnitztaler Landesstraße im Ortsgebiet von Friesach…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Zum Verschulden: Gemäß § 76 Abs 1 StVO war der Kläger verpflichtet, den Gehsteig zu benützen. Daß ihm die Benützung des Gehsteiges nicht möglich oder unzumutbar gewesen wäre, hat der Kläger nicht einmal behauptet. Derartiges ist auch nicht hervorgekommen, sonde…