Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in dem Agnieska U***** betreffenden Teil aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen. Mit ihrer Berufung wird die Angeklagt…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch einer anderen Angeklagten enthaltenden Urteil wurde Agnieska U***** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 4 erster und dritter Fall StGB schuldig erkannt. Das dem Schuldspruch zugrunde liegende Verhalten betrifft einen Geldbetrag, …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Angeklagten aus den Gründen der Z 3, 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde macht zutreffend einen Rechtsfehler mangels Feststellungen geltend (nominell Z 9 lit a, der Sache nach Z 10): Objekt der Hehlerei ist nicht ein tatbetroffener Vermögenswert sch…