Spruch Der Revision der erstbeklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der zweitbeklagten Partei Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen zu lauten haben: „1.) Der erstbeklagten Partei gegenüber wird festgestellt, dass …
Text Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist die Konzernmutter des Konzerns „T*****“, die Zweitbeklagte ist als eine Konzerngesellschaft eine Tochtergesellschaft der Erstbeklagten. Die Erstbeklagte ist ein Stromversorgungsunternehmen und führte früher auch den Netzbetrieb (Errichtung, Erhaltung und Rep…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, diejenige der Zweitbeklagten auch berechtigt. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die beklagten Parteien die auf § 62b Abs 2 zweiter Satz ArbVG gestützte Legitimation des klagenden Betriebsrats hinsichtlich der Zweitbeklagten nicht mehr bestreiten, sodass eine diesbezüglic…