JudikaturJustizRS0121761

RS0121761 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2021

Ist eine Beschwerde wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges gemäß Art 35 Abs 1 MRK für unzulässig zu erklären, so liegt angesichts des Naheverhältnisses zwischen Art 13 und Art 35 Abs 1 MRK auch keine Verletzung von Art 13 MRK vor. Slimani gegen Frankreich.

Entscheidungen
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