Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 300,10 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin EUR 50,02 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mieter eines Bestandobjektes der Beklagten. Im Mietvertrag vom 20. 10. 2004 hat er bis 30. 11. 2009 (also für fünf Jahre) auf das Recht, den Vertrag zu kündigen, verzichtet. Im Dezember 2005 kündigte der Kläger dennoch das Bestandverhältnis nach Ablauf einer Vertr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Die Rechtsauffassung der zweiten Instanz ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der ausführlichen und überzeugenden Begründung der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO…