Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.265,20 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 544,20 EUR an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die hier beklagte Bank gewährte dem nunmehrigen Kläger mehrere (zu sechs verschiedenen Konten geführte) Kredite. Zu deren Besicherung wurden ua auf zwei jeweils im Hälfteeigentum des Klägers und dessen Ehefrau stehenden Liegenschaften (EZ 3299 und EZ 3586) drei simultan haftende…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist allerdings nicht berechtigt. 1. Zunächst ist klarzustellen: 1.1 Der Kläger erwähnte eine rechtskräftige Einstellung der Vorexekution nach der Meistbotsverteilung betreffend die zweite Liegenschaft und beide Verpflichtete wegen Befriedigung der betriebenen Teilforde…