JudikaturJustizRS0121554

RS0121554 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2018

Einstweilige Verfügungen nach § 24 UWG setzen weder eine Gefährdungsbescheinigung noch eine besondere „Dringlichkeit" oder „Eilbedürftigkeit" voraus.

Entscheidungen
4