JudikaturJustizRS0121549

RS0121549 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2013

Bei der Festsetzung des Aszendentenunterhalts ist zu berücksichtigen, dass Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nach der Wertung des § 143 ABGB eher einen Ausnahmefall darstellen.

Entscheidungen
3