Spruch Die Parteibezeichnung der beklagten Partei wird von „Josef Ulrich W*****“, auf „Verlassenschaft nach Josef Ulrich W*****, verstorben am 21. Februar 2013, zuletzt *****, vertreten durch Dr. Anton Tschann, Rechtsanwalt in 6700 Bludenz, Mühlgasse 2, als Verlassenschaftskurator (Bestellungsbeschluss vom…
Text Entscheidungsgründe: Die zwischen den Streitteilen im Jahr 1991 geschlossene Ehe wurde aufgrund einer Scheidungsklage der Klägerin mit Urteil des Bezirksgerichts Montafon vom 9. 6. 2008, 2 C 37/06s, gemäß § 50 EheG mit der Wirkung geschieden, dass sie mit Rechtskraft des Urteils aufgelöst wurde. Ein…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Voraussetzungen des Anspruchs auf Billigkeitsunterhalt iSd § 69 Abs 3 EheG verkannte. Der Rekurs ist auch im Sinn des Begehrens auf Wiederherstellung der erstinstanzlichen klageabweisenden Entscheidung berechtigt. Enthält ein Schei…