Spruch Der Revisionsrekurs der Antragsgegner wird zurückgewiesen. Die Antragsgegner sind schuldig, der Antragstellerin die mit 410,83 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 68,47 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil zur Frage der Durchsetzbarkeit von Erhaltungspflichten eines Wohnungseigentumsvermieters betreffend allgemeine Teile der Liegenschaft, keine einheitliche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Entgegen diese…
Rechtliche Beurteilung 1. Die behauptete Mangelhaftigkeit wurde geprüft, sie liegt jedoch nicht vor (§ 71 Abs 3 AußStrG). 2. Die vom Rekursgericht vermeintlich erkannte Widersprüchlichkeit höchstgerichtlicher Entscheidungen in der Frage der Durchsetzbarkeit von Erhaltungsansprüchen allgemeine Teile der Liegenschaft betref…