Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden mit Beschluss vom 25. Juli 2013 antragsgemäß zur Hereinbringung einer Kapitalforderung von restlichen 255.024,96 EUR, samt 4 % Zinsen pro Jahr aus 123.543,81 EUR seit 1. April 1998 bis 16. Mai 2012, 4 % Zinsen pro Jahr aus 378.558,61 EUR seit 2…
Rechtliche Beurteilung Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat zwar als Rekursgericht, funktionell aber als Erstgericht entschieden, sodass die Zulässigkeit des Rekurses nach § 514 ZPO zu beurteilen ist. Der Rekurs ist daher unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zulässig ; eine der in §…