Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der Unterstellung der den Schuldsprüchen zugrunde liegenden Taten auch unter § 148 zweiter Fall StGB sowie demzufolge auch in den Strafaussprüchen aufgehoben und die Strafsache an …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ing. Ingo T***** und Dipl. Ing. Johann F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im einverständlichen Zusammenwirken gewerbsmäß…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 4, 5, 5a und (richtig:) 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobenen, gemeinsam ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten sind teilweise im Recht. Die Mängelrüge (Z 5) zeigt zutreffend auf, dass die angefochtene Entscheidung keine Begründung für die Feststellungen zur gewerbsm…