JudikaturJustizRS0121198

RS0121198 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Der Geltendmachung von Vertretungskosten im Vergabeverfahren als materiell-rechtliche Schadenersatzforderung steht nicht entgegen, dass das Ergebnis der Kosten verursachenden Maßnahmen gegebenenfalls auch eine spätere Prozessführung fördern könnte, wenn evident ist, dass die Maßnahmen in erster Linie einen anderen Zweck verfolgten als die Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens; dazu gehören etwa auch Kosten im Zusammenhang mit einem auf Nichtigerklärung einer vergaberechtswidrigen Ausschreibung gerichteten Verfahren. Es werden demnach nicht vorprozessuale Kosten geltend gemacht, für die der Klagsweg nicht offen stünde. Hier: Steiermärkisches VergabeG.

Entscheidungen
6