JudikaturJustizRS0121193

RS0121193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2006

Bei der Einbringung eines bilanzierenden Unternehmens, das schon fünf Jahre besteht, ist eine gewisse Gewähr für die Vollwertigkeit der Sacheinlage gegeben. Es ist aber auch dabei unzulässig, eine Gesellschaft mbH mit einem Haftungsfonds so geringen Umfangs auszustatten, dass er unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen zur Befriedigung der künftigen Gläubiger offensichtlich nicht ausreicht (qualifizierte Unterkapitalisierung). Eine qualifiziert unterkapitalisierte Gesellschaft mbH darf nicht im Firmenbuch eingetragen werden; jedenfalls bei Vorliegen eindeutiger Verdachtsgründe ist das Firmenbuchgericht deshalb verpflichtet, weitere Erhebungen anzustellen. Das Firmenbuchgericht ist aber bei Vorliegen von Verdachtsmomenten nicht verpflichtet, diese durch eigene Erhebungen zu beseitigen.