Spruch Art. 6 Abs. 1 EMRK - Verhängung eines Berufsverbots über einen Arzt nach nichtöffentlichem Disziplinarverfahren. Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit (einstimmig). Keine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK hinsichtlich der behaupteten Parteilichkeit der Mi…
Text Begründung: Sachverhalt: Der Bf. wurde von der lokalen Ärztekammer in nichtöffentlicher Sitzung von der Liste der zugelassenen Ärzte gestrichen, weil er einigen Patienten auf schriftlichem Wege Abmagerungskuren verschrieben hatte, ohne sie jemals persönlich untersucht zu haben. Nachdem die Strafe vo…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. rügt eine Verletzung von Art. 6 (1) EMRK (Recht auf ein öffentliches Verfahren, Recht auf Entscheidung durch ein unparteiisches Gericht) Disziplinarverfahren, die das Recht auf Berufsausübung als freiberuflicher Arzt zum Gegenstand haben, stellen nach der ständigen Rspr. …