JudikaturJustizRS0120801

RS0120801 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2000

Eine nicht öffentliche Verhandlung in 1. Instanz kann nicht durch eine öffentliche Verhandlung in 2. Instanz geheilt werden, wenn die 2. Instanz (hier: französischer Conseil d´Etat) nicht als gerichtliches Organ mit voller Jurisdiktionsgewalt tätig wird.

Entscheidungen
2