Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird mit dem Auftrag, das gesetzmäßige Verfahren über die Klage unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund durchzuführen, an das Prozessgericht erster Instanz zurückverwie…
Text Begründung: Mit Bescheid vom 9. 3. 2006 lehnte die beklagte Partei den Antrag der klagenden Gemeinde vom 13. 2. 2006 auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gemäß § 53b ASVG für die Arbeitsverhinderung ihres Dienstnehmers Michael L***** in der Zeit vom 1. 3. 2005 bis 13. 3. 2005 mit der Begründung ab, …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin, über den gemäß § 11a Abs 3 Z 2 ASGG ohne Beiziehung fachkundiger Laienrichter zu entscheiden war, ist zulässig, weil das Rekursgericht von der - allerdings nach der Rekursentscheidung ergangenen - Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist, und auch be…