JudikaturJustizRS0120656

RS0120656 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2014

Nach der gemäß § 1164 ABGB bzw § 40 AngG anzustellenden Gesamtbeurteilung ist eine kollektivvertragliche (hier: Kollektivvertrag für das Bewachungsgewerbe) Bestimmung, wonach sämtliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, wobei bei rechtzeitiger Geltendmachung die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist gewahrt bleibt, insgesamt günstiger als die Präklusivbestimmung des § 1162d ABGB und daher uneingeschränkt anzuwenden (Abgehen von 9 ObA 98/02f).

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