RS0120645 – OGH Rechtssatz
RS0120645 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Stellt die vom bisherigen Inhaber der Kassenvertragsstelle angerufene Landesberufungskommission nach Ausschreibung der Stelle mit Bescheid fest, dass der sich auf diese Stelle beziehende Kassenvertrag ungekündigt fortbesteht, so berechtigt dies die Krankenkasse zum Widerruf der Ausschreibung. Einem aufgrund der Ausschreibung zustande gekommenen Kassenvertrag wird durch den Bescheid die Geschäftsgrundlage entzogen.