Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, den Beklagten die mit 732,23 EUR (darin 122,04 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagten sind Eigentümer eines Teiles eines Weges, der zum öffentlichen Wegenetz der Klägerin gehört und von dieser in Bestand genommen wurde. Vertreten durch ihren Bürgermeister begehrt die Klägerin von den Beklagten die Duldung der Asphaltierung dieses Weges. Die Beklagten haben s…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig. Dass das Rekursgericht den erstinstanzlichen Beschluss vollinhaltlich bestätigt hat, ändert daran nichts; nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gilt der Grundsatz der Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen nämlich dann nicht, wen…