Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben wie folgt: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 16.378,24 samt 4 % Zinsen seit 20. 2. 2002 sowie die mit EUR 1.998,42 bestimmten Prozesskosten erster Instanz …
Text Entscheidungsgründe: Die Ehegatten Otto und Erna T***** waren je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, die im Rahmen des jeweils am 7. 2. 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um ATS 7,5 Mio (EUR 545.046,26) verwertet wurde. Für die Rechtsvorgängerin der Klä…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Wesentlicher Streitpunkt dieses Verfahrens ist, ob der Inhalt der der Verbücherung der zugunsten der Rechtsvorgängerin der Klägerin einverleibten Höchstbetragshypothek zugrunde liegenden Pfandbestellungsurkunde vom 10. 12. 1993/15. 3. 1994 hinreichend d…