Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahingehend abgeändert, dass das erstgerichtliche Urteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen die mit EUR 3.759,49 (darin EUR 626,58 USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger halten bei der beklagten Partei ein Wertpapierdepot. Sie begehren die Übertragung der auf diesem Wertpapierdepotkonto eingebuchten Wertpapiere auf ein bei einer anderen Bank für die Kläger eröffnetes Wertpapierkonto (Punkt 1a), weiters die Übertragung von auf dem Wert…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist auch berechtigt. 1. Zur Bestimmtheit des Klagebegehrens Nach völlig einhelliger Auffassung ist ein Alternativbegehren zulässig (vgl nur Fasching in Fasching/Konecny² § 226 ZPO Rz 118 ff). Fasching (aaO Rz 118) führt da…