Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Berufung des Angeklagten Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf 18 (achtzehn) Monate herabgesetzt. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte DI Wolfgang F***** des Verbrechens nach § 3h VG schuldig erkannt. Danach liegt ihm zur Last, zwischen Dezember 2004 und Februar 2005 öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 6, 8 und 11 lit a des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. In seiner Fragenrüge (Z 6) bemängelt der Beschwerdeführer zu Unrecht, dass den Geschworenen keine Zusatzfra…