JudikaturJustizRS0120550

RS0120550 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 2017

Die Vermutung des § 924 Satz 2 ABGB ist auch bei gebrauchten Sachen nicht generell, sondern nur dann ausgeschlossen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.

Entscheidungen
7