JudikaturJustizRS0120517

RS0120517 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2011

In der Anfechtungsklage sind sämtliche Anfechtungsgründe samt dem wesentlichen Sachverhalt darzulegen. Das Nachschieben von Anfechtungsgründen nach Ablauf der Ausschlussfrist ist unzulässig.

Entscheidungen
4