Spruch Die Revision wird zurückgewiesen . Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 2.132,28 EUR (darin 355,38 EUR Umsatzsteuer) und den Nebenintervenienten die mit 2.346,68 EUR (darin 391,11 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten deren Revisionsbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen. Begründung:…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, dass die Auslegung aktienrechtlicher Stimmverbote auf juristische Personen,…