JudikaturJustizRS0120477

RS0120477 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2022

Die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung oder eines Beschlusses einer Unternehmensvereinigung brauchen nicht berücksichtigt zu werden, wenn diese (dieser) ersichtlich eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt.

Entscheidungen
3