EStG 1988
Gliederung
(1) Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden.
(2) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen.
(3) Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen.
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).
§ 31 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 31 Spekulationsgeschäfte
…§ 31. (1) Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 steuerlich zu erfassen sind und…
§ 29 Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 7)
…§ 20 Abs. 1 Z 4 erster Satz) vorliegt. 2. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31). 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2…
§ 120 Sonstige Einkünfte
…§ 120. Die §§ 30 und 31 gelten für Veräußerungsvorgänge nach dem 31. Dezember 1988.…
§ 124a
… 108 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 gelten für Beiträge an Bausparkassen, die nach dem 31. Dezember 1995 geleistet werden, ausgenommen für Vertragsverhältnisse, die infolge Zeitablaufes vor dem 1. Juni 1996 enden. 2. § 2 Abs. 2…
§ 13 S.WFG 2025 · S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 13 Einkommen
… 18 Abs 1 bis 6 EStG 1988 (Sonderausgaben) + § 24 Abs 4 EStG 1988 (Veräußerungsgewinn – Betriebe) + § 31 Abs 3 EStG 1988 (Veräußerungsgewinn – Beteiligungen) + § 41 Abs 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) + § 67 Abs 1 bis 2 EStG 1988 (sonstige…
§ 5 K-WBHG · K-WBHG · Kärntner Wohnbeihilfegesetz – K-WBHG
§ 5 § 5Einkommen
…3) Als Einkommen gelten: 1. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sofern sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden: die Bruttobezüge im Sinn des § 25 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) abzüglich a) Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988, b) gesetzlicher Abfertigungen gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 und Kapitalabfindungen seitens der Betrieblichen Vorsorgekasse…
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