(1) Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden.
(2) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen.
(3) Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen.
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).
S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 13 Einkommen
… 18 Abs 1 bis 6 EStG 1988 (Sonderausgaben) + § 24 Abs 4 EStG 1988 (Veräußerungsgewinn – Betriebe) + § 31 Abs 3 EStG 1988 (Veräußerungsgewinn – Beteiligungen) + § 41 Abs 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) + § 67 Abs 1 bis 2 EStG 1988 (sonstige…
K-WBHG · Kärntner Wohnbeihilfegesetz – K-WBHG
§ 5 § 5Einkommen
…3) Als Einkommen gelten: 1. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sofern sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden: die Bruttobezüge im Sinn des § 25 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) abzüglich a) Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988, b) gesetzlicher Abfertigungen gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 und Kapitalabfindungen seitens der Betrieblichen Vorsorgekasse…
K-FFG · Kärntner Familienförderungsgesetz - K-FFG
§ 7 § 7
…zuzüglich der Beträge gemäß § 10 EStG 1988 (Gewinnfreibetrag), § 18 EStG 1988 (Sonderausgaben), § 24 Abs. 4 EStG 1988 (Freibetrag für Veräußerungsgewinn Betriebe), § 31 Abs. 3 EStG 1988 (Freibetrag Einkünfte aus Spekulationsgeschäften), § 41 Abs. 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) sowie negative Einkünfte aus der steuerschonenden Veranlagung und sich daraus ergebende Verlustvorträge; e) bei…
K-WBFG 2017 · Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017
§ 5 § 5Begriffsbestimmungen
… 1988 (Gewinnfreibetrag) + § 18 EStG 1988 (Sonderausgaben) + § 24 Abs. 4 EStG 1988 (Freibetrag für Veräußerungsgewinn Betriebe) + § 31 Abs. 3 EStG 1988 (Freibetrag Einkünfte aus Spekulationsgeschäften) + § 41 Abs. 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) + negative Einkünfte aus der steuerschonenden Veranlagung und sich daraus ergebende Verlustvorträge…
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