(1) Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden.
(2) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen.
(3) Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen.
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).
Rückverweise
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
§ 22 Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 2)
…aus nichtselbständiger Arbeit sind. Stipendien stellen keinen wirtschaftlichen Einkommensersatz dar, soweit sie jährlich insgesamt nicht höher sind als die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt gemäß § 31 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes 1992. Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e bleibt davon unberührt…
§ 29 Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 7)
…§ 20 Abs. 1 Z 4 erster Satz) vorliegt. 2. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30) und aus Spekulationsgeschäften (§ 31). 3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2…
S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 13 Einkommen
… 18 Abs 1 bis 6 EStG 1988 (Sonderausgaben) + § 24 Abs 4 EStG 1988 (Veräußerungsgewinn – Betriebe) + § 31 Abs 3 EStG 1988 (Veräußerungsgewinn – Beteiligungen) + § 41 Abs 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) + § 67 Abs 1 bis 2 EStG 1988 (sonstige…
K-WBHG · Kärntner Wohnbeihilfegesetz – K-WBHG
§ 5 § 5Einkommen
…3) Als Einkommen gelten: 1. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sofern sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden: die Bruttobezüge im Sinn des § 25 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) abzüglich a) Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988, b) gesetzlicher Abfertigungen gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 und Kapitalabfindungen seitens der Betrieblichen Vorsorgekasse…
K-FFG · Kärntner Familienförderungsgesetz - K-FFG
§ 7 § 7
…zuzüglich der Beträge gemäß § 10 EStG 1988 (Gewinnfreibetrag), § 18 EStG 1988 (Sonderausgaben), § 24 Abs. 4 EStG 1988 (Freibetrag für Veräußerungsgewinn Betriebe), § 31 Abs. 3 EStG 1988 (Freibetrag Einkünfte aus Spekulationsgeschäften), § 41 Abs. 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) sowie negative Einkünfte aus der steuerschonenden Veranlagung und sich daraus ergebende Verlustvorträge; e) bei…
K-WBFG 2017 · Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017
§ 5 § 5Begriffsbestimmungen
… 1988 (Gewinnfreibetrag) + § 18 EStG 1988 (Sonderausgaben) + § 24 Abs. 4 EStG 1988 (Freibetrag für Veräußerungsgewinn Betriebe) + § 31 Abs. 3 EStG 1988 (Freibetrag Einkünfte aus Spekulationsgeschäften) + § 41 Abs. 3 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag) + negative Einkünfte aus der steuerschonenden Veranlagung und sich daraus ergebende Verlustvorträge…