RS0120453 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Jemand, der an der Freiheitsentziehung zum Nachteil einer Person mitwirkt, hat eine Garantenstellung in Bezug auf deren bedrohtes Rechtsgut sexueller Selbstbestimmung.
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Jemand, der an der Freiheitsentziehung zum Nachteil einer Person mitwirkt, hat eine Garantenstellung in Bezug auf deren bedrohtes Rechtsgut sexueller Selbstbestimmung.