JudikaturJustizRS0120444

RS0120444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2014

Die Befreiungswirkung des § 245 Abs 1 HGB erfasst nur jene Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte einer Privatstiftung, die auch tatsächlich entsprechend § 280 HGB offengelegt wurden.

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