Spruch 1.) Die Bezeichnung der beklagten Partei wird richtig gestellt in „U***** GmbH". 2) Der Revision und dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.612,88 EUR (darin 435,48 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisions und Rekursverfahrens binnen 14…
Text Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind gemeinnützige Bau "Vereinigungen", die vor allem Miet und Genossenschaftshäuser errichten und verwalten. Die streitgegenständlichen Wohnobjekte stehen entweder im Alleineigentum der einzelnen klagenden Parteien (aufgelistet in Beilagen ./1A bis ./6…
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Frage des Eigentums an den Kabel TV Leitungen und -netzteilen: Auch in dritter Instanz beruft sich die beklagte Partei weiterhin für ihren Rechtsstandpunkt, ohne Zustimmung der klagenden Parteien an ihre Kunden mit dem vorhandenen Netz moderne Dienste der Telekommunikation erbringen zu dürf…