JudikaturJustizRS0120422

RS0120422 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2020

Systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung stellt immer einen Eingriff in das geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre dar. Die Videoaufzeichnung ist identifizierend, wenn sie auf Grund eines oder mehrere Merkmale letztlich einer bestimmten Person zugeordnet werden kann.

Entscheidungen
14