JudikaturJustizRS0120341

RS0120341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2007

Eine gerichtliche Festsetzung des Schätzwertes mittels Beschluss sieht das Gesetz ebensowenig vor wie ein Anfechtungsrecht der Beteiligten; die Parteien des Exekutionsverfahrens können den Schätzwert daher nicht mit Rekurs anfechten.