Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Der Antrag des Revisionsrekurswerbers auf Ersatz der Kosten des Rechtsmittelverfahrens wird abgewiesen.…
Text Begründung: Die Erblasserin starb am 4. Februar 2011. Der Revisionsrekurswerber (in der Folge immer: Sohn) ist ihr einziges Kind. Sie war in zweiter Ehe mit dem Revisionsrekursgegner (in der Folge immer: Witwer) verheiratet, der mit der Erblasserin anlässlich der Eheschließung einen Ehepakt sowie ei…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist schon deshalb zulässig, weil das Rekursgericht seiner Entscheidung tatsächlich unzulässige Neuerungen, die der Witwer im Rekurs vorbrachte, zugrunde legte. Dem Witwer wurde daher die Erstattung einer Revisionsrekursbeantwortung freigestellt. In dieser beantra…