RS0120271 – OGH Rechtssatz
RS0120271 – OGH Rechtssatz
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Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Dienstgeber auf Leistung eines Nachschusses an die Pensionskasse ist grundsätzlich im Rahmen der Begrenzung gesichert (§ 3d Abs 1 Z 1 IESG), da es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis des Klägers handelt, der zum Stichtag bereits bestand. Der IAF hat daher (im Sinne des § 7 Abs 8 IESG) der Pensionskasse jenen Betrag zu leisten, der die Pensionskasse in die Lage versetzt, die zugesagte Pension in voller Höhe 24 x zu leisten.