Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass sie wie folgt zu lauten haben: Das Klagebegehren, die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 21.820,31 netto samt 9 % Zinsen aus EUR 21.820,31 ab 1. 4. 2001 bis 31. 7. 2002, 10,75…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagten gehören zwei Hotelbetriebe, die als Familienunternehmen geführt werden. Der klagende Ehegatte war sowohl für das Service, aber auch die finanzielle Gebarung, u.a. die Auszahlung an die Dienstnehmer, aber auch die Besprechungen mit Buchhaltern und Steuerberatern zu…
Rechtliche Beurteilung Die ordentliche Revision erachtete das Berufungsgericht wegen Fehlen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO als nicht zulässig. Die gegen dieses Urteil erhobene außerordentliche Revision der Beklagen ist zulässig. Das Berufungsgericht ist auf die Rechtsprechung des Obersten Geric…