Spruch Beiden Rekursen wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Kronen Zeitung" und "KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der "Tiroler Krone" und des "KURIER Tirol" wahr. Die Erstantrag…
Rechtliche Beurteilung Beide Rekurse sind nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass dem Kartellgericht - worauf die Parteien zutreffend hinweisen - ein offensichtlicher Irrtum (Verwechslung der beiden Zeitungen) bei seinen Feststellungen zum Umfang der Zeitungen (S 21) sowie ein Schreib- oder Rechenfehler (Fehlen einer…