JudikaturJustizRS0120219

RS0120219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2016

Vom Generalprokurator nicht relevierte Gesetzesverletzungen haben (außerhalb der für Urteile geltenden Amtswegigkeit nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO) auf sich zu beruhen.

Entscheidungen
6