Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass sie als Beschluss und Teilurteil lauten: „Das Klagebegehren, mit der gerichtlichen Feststellung der Nutzwerte wird diese Teilung im Grundbuch durchgeführt (I.6), wird zurückgewiesen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Geschwister und haben gemeinsam eine Liegenschaft in Wien geerbt, auf der sich ein 1909 errichtetes Wohnhaus befindet. Neben dem Gebäude ist ein Hof angelegt, es gibt eine Garage mit zwei Abstellplätzen. Auf dem Niveau des Hochparterre ist ein Garten angele…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt, weil die Vorinstanzen die Bestimmung des § 5 Abs 2 WEG 2002, welche der vorgenommenen Realteilung entgegensteht, nicht beachtet haben. I. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). II.…