JudikaturJustizRS0120192

RS0120192 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Entscheidungen zweiter Instanz zur Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Beschluss, mit dem das Erstgericht den Streitgegenstand gemäß § 7 RATG bewertete, sind ihrem Wesen nach bloß für die Kostenfrage von Belang und daher absolut unanfechtbar.

Entscheidungen
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