Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Den Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Sasa und Suzana J***** (richtig:) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Suzana J***** zu A. als unmittelbare Täterin, Sasa J***** zu G. …
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Sasa J*****: Die Fragenrüge (Z 6) moniert das Unterbleiben der Stellung einer uneigentlichen Zusatzfrage nach dem nicht qualifizierten Delikt des § 206 Abs 1 StGB. Sie übergeht jedoch, dass die Geschworenen darüber belehrt wurden, dass es ihnen gemäß § 330 …