RS0120041 – OGH Rechtssatz
RS0120041 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch in Arbeitsrechtssachen ist die Bestätigung des über die örtliche Zuständigkeit ergangenen Überweisungsbeschlusses gemäß § 38 Abs 2 ASGG jedenfalls unanfechtbar.
RS0120041 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Auch in Arbeitsrechtssachen ist die Bestätigung des über die örtliche Zuständigkeit ergangenen Überweisungsbeschlusses gemäß § 38 Abs 2 ASGG jedenfalls unanfechtbar.