Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. In der Sache selbst wird dahin erkannt, dass das erstgerichtliche Urteil mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, dass es insgesamt zu lauten hat wie folgt: „Der Wechselzahlungsauftrag vom 14. Mai 2003 bleibt aufrecht. Die Zwe…
Text Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte dessen Verfahren durch Vergleich beendet wurde - eröffnete am 21. 11. 1979 bei der Klägerin ein Konto mit der Nr 8.565. Die Zweitbeklagte, seine Ehegattin, war zeichnungsberechtigt. Mit Kreditvertrag vom 9. 9. 1992 gewährte die Klägerin dem Erstbeklagten zu di…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs der Zweitbeklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Da im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes der Grundsatz der Unzulässigkeit der reformatio in peius nicht gilt (Kodek in Rechberger² § 519 ZPO Rz 5; RIS Justiz…