Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers wird nicht Folge gegeben. Der Antragsteller ist schuldig, der Antragsgegnerin die mit EUR 499,39 darin enthalten EUR 83,23 USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Antragsteller hatte 1996 seinen Beitritt zum anwaltlichen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien erklärt. Dessen Statut enthält in Punkt 9.3. folgende Schiedsklausel: „Allfällige Streitigkeiten zwischen dem RA und der RAK Wien betreffend die Auslegung und Anwendung dieses S…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Frage fehlt, ob die Außerkraftsetzung eines Schiedsvertrages nach Wegfall eines Schiedsrichters wegen Verlustes der vertraglich bedungenen Qualifiktation beantragt werden kann, er ist aber nicht berechtigt. Nach dem hier vorliegenden Statut ü…