JudikaturJustizRS0119925

RS0119925 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2020

Die Verletzung der nach § 184 ZPO zu beurteilenden Darlegungsobliegenheit des schädigenden Frachtführers kann Anlass für den Tatrichter sein, bestimmte Prozessbehauptungen des für grobes Verschulden und Vorsatz beweispflichtigen Geschädigten für wahr zu halten.

Entscheidungen
5