Spruch Die Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 447,98 EUR (darin enthalten 74,66 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrte aufgrund des mit der beklagten Luftfahrtgesellschaft abgeschlossenen Beförderungsvertrags aus dem Titel des Schadenersatzes zwei Drittel des ihr durch den Verlust eines Gepäckstücks auf dem Flug von Madrid über Palma die Mallorca nach Salzburg entstandenen Schadens …
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Selbst wenn das Berufungsgericht zu Recht ausgesprochen haben sollte, die ordentliche Revision sei zulässig, das Rechtsm…