Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. …
Text Begründung: Die Vorinstanzen stützten ihre der Impugnationsklage der klagenden Verlassenschaft stattgebenden Urteile einerseits auf mangelnde Rechtsnachfolge des Beklagten und andererseits auf einen Exekutionseinleitungsverzicht des ursprünglichen Gläubigers, der bereits über einen Exekutionstitel …
Rechtliche Beurteilung Damit liegen aber die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor, auch wenn es fraglich bleibt, weshalb nach Auffassung der zweiten Instanz die notwendige Zession bei Einlösung einer fremden Schuld (s dazu Reischauer in Rummel 3 § 1422 ABGB Rz 7 mN der Rsp) bei einer Forderung auf Rückzahlung ein…