JudikaturJustizRS0119833

RS0119833 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2014

Die in § 96 VersVG vorgesehene Kündigungsmöglichkeit nach Eintritt des Versicherungsfalles ist analog auf die Kündigung in allen Sparten der Sachversicherung zu erstrecken. Diese Bestimmung ist nicht sittenwidrig iSd § 879 Abs 3 ABGB.

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