Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: Das Klagebegehren, es werde zwischen der klagenden und der beklagten Partei festgestellt, dass der Versicherungsvertrag Nr.01LP62679 mit Wirkung vom 25. Februar 2011 rechtswirksam gekündig…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien wurde ein Transportversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die AÖTB 1988 idF 1992 (in Hinkunft AÖTB) zugrunde liegen. Deren Artikel 22 lautet: „ Kündigung Ist der Versicherungsvertrag für mehrere Transporte oder auf Zeit abgeschlossen, so ist der Versichere…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch berechtigt. 1. Eine Kündigung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls ist im VersVG nur für einzelne Versicherungszweige ausdrücklich vorgesehen, nämlich in § 96 für die Feuerversicherung, in § 113 für die Hagelversicherung und in § 158 unter Bestimmung weit…