JudikaturJustizRS0119781

RS0119781 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2023

Betrifft der Verfolgungsverzicht der Staatsanwaltschaft nach § 34 Abs 2 Z 1 StPO (rechtlich besehen) nur die Subsumtion der Tat, so kann dieser keine Rechtswirkungen entfalten. Unabhängig von der vom Gericht vorgenommenen Subsumtion liegt bei Verurteilung wegen dieser Tat keine Anklageüberschreitung vor.

Entscheidungen
3